Ja – viele unserer Kunden benötigen Schmuckgutachten zur Vorlage bei Finanzämtern, Versicherungen im Ausland oder für internationale Nachlassregelungen. Unsere Gutachten entsprechen den Anforderungen der deutschen Finanzbehörden und enthalten alle wesentlichen Bewertungsparameter, die bei steuerlichen Themen eine Rolle spielen (z. B. Stichtagswert, Marktwert, rechtssichere Dokumentation). Für internationale Zwecke (z. B. bei Vermögen im Ausland, Nachlass in mehreren Ländern oder bei Sammlerwerten in Fremdwährungen) bieten wir auf Wunsch eine zweisprachige Bewertung mit entsprechender Umrechnung auf Basis internationaler Edelmetallbörsen. So sind Sie auch über Grenzen hinweg rechtlich und fachlich bestens abgesichert.