Ich habe geerbt – und nun?

Erben ist kein Kinderspiel: Fristen müssen beachtet, Steuern gezahlt und Verbindlichkeiten überblickt werden. Hinzu kommt die Frage, was überhaupt besteuert werden muss. Welche Freibeträge gibt es? Welche Teile der Erbschaft sind steuerbefreit? Und was ist überhaupt in der Erbmasse enthalten?

Testament mit Notarstift und Notarsiegel
Im Fall einer Erbschaft müssen viele Formalitäten beachtet werden. Ein Nachlassverwalter kann helfen.

Zu allem Überfluss muss man sich mit dem Erbrecht oft genau dann auseinandersetzen, wenn man ohnehin andere Dinge im Kopf hat. Der Verlust eines geliebten Menschen geht nicht spurlos an einem vorbei. Und bei überraschenden Nachlässen treffen die Erbschafts-Formalitäten auf unvorbereitete Verbliebene.

Damit das nicht passiert, habe ich für Sie die wichtigsten Fragen rund ums Thema Erbe zusammengefasst:

  • Das Testament
    Ist ein Testament vorhanden? Bin ich Erbe oder nur Empfänger eines Vermächtnisses?
  • Die Miterben
    Gibt es Miterben? Falls ja, sollten diese schnell kontaktiert werden. Auch Pflichtteilberechtigte haben Anteil am Erbe.
  • Das Erbe
    Vorsicht: Auch Schulden werden vererbt. Nimmt man das Erbe an, muss man auch für sie haften. Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen, beträgt 6 Wochen.
  • Die Steuer
    Grundsätzlich muss ein Erbe beim Finanzamt versteuert werden – und zwar unaufgefordert. Je nach Verhältnis zum Toten (Kind, Ehepartner etc.) und Art des Erbes gibt es unterschiedliche Freibeträge und Ausnahmen.
    Vorsicht bei ausländischem Vermögen: Wurde es bislang am Fiskus vorbeigeleitet, müssen Sie als Erbe rückwirkend haften.
  • Der Erbschein
    Gibt es kein notariell beglaubigtes Testament, brauchen Sie einen Erbschein. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und dient als Berechtigungsnachweis.
  • Die Bürokratie
    Vollmachten ggf. widerrufen. Verträge und Mitgliedschaften kündigen (etwa Miete, Zeitschriften, Auto, Vereine)

Eine große Hilfe sind Nachlassverwalter. Sie stehen den Erben in dieser schwierigen Situation bei und unterstützen sie bei der gesamten Abwicklung. Zusätzlich bewahren sie die Nachkommen vor möglichen Schulden, die über den Wert der Erbmasse hinausgehen.

Durch meine langjährige Erfahrung als Nachlassverwalter bin ich mit der Materie bestens vertraut. Gerne beantworte ich Ihnen all Ihre Fragen zum Thema Erbe – persönlich und fachkundig. Besuchen Sie mich einfach während meiner Öffnungszeiten oder vereinbaren Sie einen Termin.

Ihr Jens Bahr