Was ist mein Schmuck wert?

Der ideelle Wert von Schmuckstücken ist oft unermesslich. Der Marktwert dagegen lässt sich genau beziffern. Dazu gibt es zahlreiche Anlässe. Entscheidend für alle Fälle: Die Beurteilung sollte nicht zu viele Jahre zurückliegen und von einem zertifizierten Sachverständigen vorgenommen werden.

Wert-Gutachten für die Versicherung

Wird Schmuck gestohlen, ist ein Gutachten, das den Wert des Diebesguts belegt, von großem Vorteil. Vor allem vor Urlaubsreisen oder längerer Abwesenheit bietet sich eine solche Wert-Ermittlung an.

Faire Aufteilung des Erbes

Eine neutrale Bewertung von Schmuckstücken aus Nachlässen beugt Streitigkeiten vor. Bei Rechtsstreitigkeiten sind Gutachten von zertifizierten Sachverständigen vor Gericht voll verwertbar.

An- und Verkauf von Schmuck

Käufer und Verkäufer sollten vor dem Geschäftsabschluss eine sachverständige Meinung über den Wert der Wertgegenstände einholen. Nur so ergibt sich eine fundierte Verhandlungsgrundlage.

Wert-Nachweis für Zoll und Finanzamt

Wer im Ausland Schmuck erwirbt, benötigt einen Wert-Nachweis. Das Gleiche gilt für die Versteuerung beim Finanzamt. Ein zertifizierter Sachverständiger erstellt Gutachten, die von den Behörden voll anerkannt werden.

Was wird begutachtet?

Eine Schmuck-Begutachtung umfasst Gold-, Platin- und Silberwaren, Farbedelsteine, Diamanten und Perlen. Ermittelt werden Echtheit, Alter, Herkunft und Wert.

Wie erkenne ich einen Sachverständigen?

Ein Sachverständiger sollte offiziell für seine Tätigkeit zertifiziert sein. Nur so haben Sie die Garantie, dass sein Gutachten bei Gerichten, Versicherungen und Rechtsstreitigkeiten anerkannt und zugelassen ist.

Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer zu Kiel für Gold-, Silberwaren, Farbedelsteine und Gemmologie führe ich gerne eine fachmännische Begutachtung Ihrer Schmuckstücke durch. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten im Ladengeschäft vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin.